aktion tier Projekt Kitty Straßen-Katzenhilfsprojekt
Projekt Kitty

Zum Schutz von Straßenkatzen

Das Projekt „Kitty“ von aktion tier kann inzwischen auf einige Jahre der intensiven Betreuung von Streunerkatzen zurückblicken. Dabei können wir sicherlich auf eine Vielzahl von Erfolgen verweisen, müssen jedoch auch selbstkritisch nach wie vor vorhandene Defizite anmerken.

Straßenkatzen-Fangaktion
aktion tier e.V. fängt Straßenkatzen ein, kastriert diese und lässt gesunde Tiere wieder frei. Foto: © Ursula Bauer

Denn auffällig ist bei der Bewertung der bundesweiten Arbeit, dass es einige doch gravierende regionale Unterschiede gibt, die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit des Projektes haben. In vielen Regionen sind zwar auch Aktivitäten zu verzeichnen, die sich jedoch teilweise stark voneinander unterscheiden.

Die Ursprünge unseres Kitty Projekts lagen schlicht und ergreifend in der Tatsache, dass uns immer mehr Anträge von lokalen Tierschutzvereinen erreicht haben, die zusätzliche Unterstützung bei der Bewältigung des Streunerkatzenproblems erbeten haben. Offensichtlich handelt es sich dabei nicht um lokale Phänomene, sondern um ein bundesweites Problem. Um diese Tatsache auch zu verdeutlichen, entstand die Idee von aktion tier, unsere inzwischen sehr umfangreichen Bemühungen in diesem Bereich unter einem zentralen Projekt zusammenzufassen. So entstand damals das Projekt Kitty.

Gleichzeitig sollte damit auch eine gemeinsame Vorgehensweise entwickelt werden, die nachhaltige Erfolge ermöglicht. Denn entsprechend der Philosophie und der satzungsgemäßen Anforderungen unseres Vereines sollte die Aufgabe nicht nur darin bestehen, das bereits vorhandene Tierleid zu lindern, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass nicht immer mehr Katzen die bestehenden Populationen zahlenmäßig erhöhen. Dieses Ziel beinhaltet jedoch einen komplizierten Aufgabenbereich, die Ursachen des Übels auch anzugehen und über die reine Versorgung der Tiere hinauszugehen.

Herrenlos oder Fundtier?

Somit bestand innerhalb des Kitty- Projektes auch das wesentliche Ziel, diesen Umstand öffentlich bekannt zu machen und vor allem die kommunalen Behörden zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. Denn die lokalen, gesetzlich geregelten Aufgaben beziehen sich nur auf die sogenannten Fundtiere, d. h. Tiere, die vorübergehend aus der Obhut ihres Besitzers abhandengekommen sind. Dieser Aufgabe kommt die Kommune in der Regel durch den Abschluss von Fundtierverträgen nach, die mit lokalen Tierheimen getroffen werden. Nicht betroffen davon sind sogenannte herrenlose Tiere, die nach gesetzlicher Definition keinen Besitzer haben. Dort befindet sich die Kommune nicht in der Verantwortung, sodass mit dieser gesetzlichen Vorgabe ein Einschreiten im Bereich der Streunerkatzen nicht erforderlich zu sein scheint.

In der Praxis gestaltet sich die Abgrenzung zwischen einem herrenlosen und einem Fundtier extrem schwierig. Wie soll festgestellt werden, ob die Katze nur kurzzeitig aus der Obhut ihres Besitzers verschwunden ist oder aber sie gar keinen Besitzer mehr hat? Zumal dann, wenn der Besitzer gar kein Interesse mehr an seinem Tier hat und keine Anstrengungen zur Auffindung dessen anstellt? Zu welchem Zeitpunkt wird ein Tier zu einem herrenlosen Tier? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Großteil der Streunerkatzen einen ursprünglichen Besitzer hatte, auch wenn sie sich bereits seit mehereren Jahren auf der Straße? Da es in der Regel nicht sinnvoll ist, in jedem Einzelfall über die juristische Definition des Tieres zu streiten, wäre es deutlich sinnvoller, das vorhandene Problem anzuerkennen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Aus der Erfahrung wissen wir, dass die meisten Tierschutzvereine aufgrund ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten mit der Situation überfordert sind, wenn nicht auch Hilfestellung behördlicherseits erfolgt. Doch genau darin liegt in den meisten Regionen das Problem, da die Behörden aufgrund der gesetzlichen Lage ihre Zuständigkeit permanent verneinen. Und somit stehen die Tierschutzvereine vor einem für sie schier unlösbaren Problem, zumal sich die vorhandenen Populationen auch weiter vermehren.

Gänzlich unmöglich und auch überhaupt nicht im Sinne des Tieres sind Forderungen, die vorhandenen Streunerkatzen einfach einzusammeln und in Tierheimen unterzubringen. Unterbringungsmöglichkeiten in der notwendigen Größenordnung sind nicht vorhanden und werden auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Zudem wäre es auch überhaupt nicht tierschutzgerecht, ein in Freiheit geborenes und aufgewachsenes Tier in einer auf wenige Quadratmeter begrenzten Anlage unterzubringen. Wer jemals eine Streunerkatze versucht hat einzufangen, wird feststellen, dass diese nicht mehr viel mit dem zahmen Stubentiger zu tun hat!

Wer ist zuständig?

Die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für Straßenkatzen ist bedauerlicherweise nach wie vor strittig, da sich die Städte und Gemeinden aus Kostengründen häufig weigern, ihre Verantwortlichkeit anzuerkennen. Zunehmend setzt sich jedoch die Auffassung durch, dass die Städte und Gemeinden für die Betreuung von herrenlosen Tieren zuständig sind, da diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Das Sozialgericht Stralsund hat in einem Urteil vom 26.09.1996 recht detailliert ausgeführt, dass es Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, sich ausgesetzter Tiere anzunehmen, da von diesen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen können. Diese Gefahren können sich – so das Sozialgericht Stralsund weiter – namentlich dann entwickeln, wenn die Tiere nicht ausreichend Nahrung und Pflege erhalten und deshalb erkranken oder verwahrlosen. Des Weiteren besteht eine potenzielle Infektionsgefahr durch gestorbene Tiere (Tierleichen).

Nach dem europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, das aufgrund des Ratifizierungsgesetzes vom 01.02.1991 auch seit 01.05.1992 in Deutschland in Kraft ist, sind gemäß Art. 12 geeignete Gesetzgebungs- und/oder Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die notwendig sind, die Anzahl der streunenden Tiere durch Methoden zu verringern, die keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen. Damit sind die örtlichen Sicherheitsbehörden, also die Kommunen und Gemeinden, gemeint. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich fast ausschließlich private Tierschützer und Tierschutzvereine um die Fütterung und Kastration der verwilderten Hauskatzen kümmern.

Die Einbindung der Kommunen ist wichtig

Deshalb war es auch niemals Inhalt des Kitty-Projekts, frei lebende Katzen mit aller Macht in Tierheimen unterzubringen. Im Gegenteil, es sollen Futterstellen eingerichtet und unterhalten werden, die die Möglichkeit der tiermedizinischen Betreuung und vor allem der Kastration der Tiere beinhalten. Um eine nachhaltige Lösung des Problems zu ermöglichen, muss vor allem die weitere Vermehrung eingedämmt werden. Soweit sind sich auch die überwiegende Mehrheit der Tierschutzvereine und handelnden Personen einig.

Wesentliche Unterschiede ergeben sich in der Einbindung der Kommunen in diese Vorgehensweise. Fairerweise sei erwähnt, dass deren Bereitschaft zum Handeln oftmals auch von den dort tätigen Einzelpersonen abhängig ist. Während sich Mitarbeiter eines Ordnungsamtes sehr wohl ihrer Verantwortung stellen, wird in anderen Ämtern mit Hinweis auf die Rechtslage nur mit den Achseln gezuckt. Besonders infam dabei ist auch die oftmals auftretende Auffassung, durch die Betreuung der Tiere seien quasi die Tierschützer zu „Besitzern“ der Tiere geworden und stünden demzufolge in der alleinigen Verpflichtung für deren Versorgung.

Möglich wird diese Vorgehensweise vor allem durch das Verhalten der Tierschützer. Denn diese Behörden handeln in dem Bewusstsein, dass sich die Tierschutzvereine dennoch des Problems annehmen werden. Unabhängig vom eigenen, ablehnenden Verhalten der Behörde wird sich der Tierschutz schon kümmern, auch wenn bisweilen ein wenig lamentiert wird. In der Regel führt dieses Vorgehen auch zu einer quasi schicksalhaften Erkenntnis, dass man gegen die Sturheit der Behörden keine Chance habe und auf sich alleine gestellt weiter zu kämpfen habe. Diskussion beendet – der Tierschützer als nützlicher Erfüllungsgehilfe? Zusätzlich erleichtert wird das behördliche Verhalten noch durch die Tatsache, dass die meisten Initiativen zur Hilfe von Streunerkatzen zwar sehr aktiv sind, jedoch ihre Bemühungen nicht ausreichend dokumentieren. Und somit können sie nicht den notwendigen exakten Nachweis über die vorhandene Anzahl von Tieren bieten, der durchaus zu Recht von den Ämtern angefordert wird. Und somit sind Probleme, die nicht dokumentierbar sind, halt keine und zudem wird sich der Tierschutz ohnehin kümmern. Auch wenn die Erkenntnis eines bundesweiten Problems im Bereich der Streunerkatzen inzwischen auch in den letzten Tierschutzverein gedrungen ist, werden die über die Betreuung der Tiere hinausgehenden Anforderungen oftmals als leider unmöglich bezeichnet.

Vorreiter im Katzenschutz: Die Stadt Paderborn

Es kommt nicht von ungefähr, dass die erste kommunale Verordnung zu privaten freilaufenden Katzen in der Stadt Paderborn verabschiedet wurde. Darin wird berücksichtigt, dass auch Freigänger ihren Teil zu dem Gesamtproblem Streunerkatzen beitragen. Denn in unserer aufgeklärten Gesellschaft dürfte es keine Überraschung darstellen, was passiert, wenn eine fruchtbare Kätzin und ein potenter Kater aufeinandertreffen. Im Ergebnis kann sich der Tierschutz auf weitere zu versorgende Tiere einstellen. Deshalb hat die Stadt Paderborn ein Kastrationsgebot für in Privathaltung befindliche Freigänger erlassen, um auf diesem Wege die Streunerproblematik zu lindern. Inzwischen wird diese Verordnung bundesweit diskutiert und hat auch schon zu weiteren kommunalen Initiativen geführt. Möglich war dies nur, weil unsere Mitarbeiter Susan Smith und John Pyka in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt der Stadt ihre Maßnahmen abgestimmt haben und die von uns betreuten Katzenbestände genauestens protokolliert haben. Gleichzeitig wurden regelmäßig Meldungen an die Ordnungsbehörden erstellt, sodass die Anzahl der Tiere sowie die vorgenommen Versorgungen detailliert erfasst wurden. Damit wurde die Grundlage für das weitere behördliche und kommunale Handeln gelegt. Fehlen diese Voraussetzungen, ist eine in diesem Falle mehr als drei Jahre andauernde Diskussion grundlegend erschwert. Und ein gemeinsamer Weg zwischen Behörden und Tierschutz wird weiterhin blockiert. Diesen oftmals mühseligen Weg scheuen viele Tierschutzvereine, wollen aber dennoch ein Teil des Projektes Kitty werden. Allerdings sehen sie ihre Aufgabe nur in der Versorgung der Tiere und stellen die von uns skizzierten Anforderungen der kommunalen Zusammenarbeit als in ihrem speziellen Fall als unmöglich dar. Dabei wird auf immer dieselbe Argumentation verwiesen, schließlich müsse man diese akzeptieren und werde dann den halt selbst gestellten Aufgaben weiter nachkommen. Es ist ihnen nicht zu verdeutlichen, dass sie sich damit immer nur zu einem willfährigen Instrument machen lassen, ohne zwingend notwendige Wege zur Lösung zu beschreiten.

Die Problematik der Streunerkatzen muss in die Kommunalpolitik eingebunden werden

Inzwischen können wir auf eine Vielzahl von Erfahrungen zurückgreifen, die zu durchaus vernünftigen Kooperationen mit den Kommunen geführt haben. Allerdings war es immer notwendig, den Dialog zu suchen und in einer sachlichen Form Lösungsansätze aufzuzeigen. Denn bei aller Kritik muss man auch berücksichtigen, dass Behörden gesetzliche Richtlinien erfüllen müssen und nicht plakativen Forderungen ohne Grundlage entsprechen können. Selbst wenn der einzelne Mitarbeiter das Problem erkannt hat, muss er in die Lage versetzt werden, innerhalb der Verwaltung mit Fakten zu argumentieren. Deshalb ist das Verhalten vieler Vereine auch nicht zielführend, wenn sie in vorauseilendem Gehorsam zwar versuchen, sich der Tiere anzunehmen, alle anderen Bereiche aber als leider unmöglich hinnehmen. Die Anforderung, die Kommunen in die Problematik der Streunerkatzen einzubinden, wird auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Projektes Kitty sein. Auch wenn wir damit wieder Gefahr laufen, von einzelnen Vereinen dafür angegriffen zu werden, die diesen Weg nicht gehen können oder wollen. Auch im Tierschutz muss sich die Erkenntnis durchsetzen, da wir uns nicht immer nur auf die Nothilfemaßnahmen reduzieren lassen können.

Aufklärung und Dialog als Präventivmaßnahme

Nachhaltiger Tierschutz muss auch die Rahmen-bedingungen schaffen, um den gesetzten Zielen entsprechen zu können. Dabei ist es nicht nur Inhalt des Projektes Kitty, immer wieder an unzähligen Futterstellen Tiere zu betreuen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass Hauskatzen nicht aufgrund menschlicher Verhaltensweisen zu ausgesetzten Streunertieren werden und sich wegen fehlender gemeinschaftlicher Anstrengungen dort weiter vermehren. Solange aber einzelne Initiativen sich selber nur auf die Versorgung der Tiere reduzieren, werden sie diesem Ziel nicht näher kommen. Denn die Erkenntnis, dass man allein auf weiter Flur niemals das inzwischen immens große Problem der bereits vorhandenen Streunerkatzen lösen kann, hat sich in der Praxis bereits durchgesetzt.

Um das zu verändern, wird es allerdings notwendig sein, nicht nur die Tiere zu versorgen, sondern auch mit Menschen einen Dialog zu führen.

Holger Knieling

Geschäftsführer von aktion tier e.V.